1. Die Prämien errechnen sich je nach Versicherer entweder nach der installierten Leistung oder dem Anlagenwert. Der Promille-Satz der Versicherungssumme beim Anlagenwert errechnet sich aus Anlagenwert plus Bezugskosten wie Fracht oder Montage. Bsp.: 4 Promille ergibt bei einem Anlagenwert von 20.000 € eine Jahresprämie von 80 €.
  2. Die max. versicherten Nebenkosten können i.d.R. nach Absprache erhöht werdenDa eine Photovoltaikanlage juristisch als Kraftwerk gilt, zählt Sie nicht als Gebäudebestandteil.
Die Versicherer empfehlen für Anlagen auf fremden Grundstücken und Gebäuden unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Solaranlagenversicherungen basieren grundsätzlich auf der Allgefahrendekkung, die auch Gefahren einschließt, die nicht ausdrücklich genannt werden. (Nicht mitversichert sind Abnutzung, Krieg, Streik, Kernenergie und bei manchen Anbietern Erdbeben). Versichert sind auf jeden Fall die häufigsten Ursachen für Defekte, wie Blitzschlag, Überspannung, Sabotage, Sturm- und Netzrückwirkungsschäden, Hagel, Brand, Explosion, Frost, Schneedruck, Diebstahl, Konstruktions- und Ausführungsfehler, Kurzschluß, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherungseinrichtungen, Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung und höhere Gewalt.
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