Anders als bei der Gebäudeversicherung, liegt die Beweislast beim Versicherer.
Er muß nachweisen, dass eine der ausgeschlossenen Gefahren für den
Schaden verantwortlich ist. Nicht nur die Reparaturkosten, wie Ersatzteile oder
Montage, sondern auch Nebenkosten, wie Gerüst-, Maurer- und Entsorgungskosten
sind bis zu einem bestimmten Betrag inklusive. Auch der Ertragsausfall
ist mitversichert. Üblicherweise wird ein Pauschalbetrag für jeden Tag gezahlt,
an dem kein Strom eingespeist wird.