Anders als bei der Gebäudeversicherung, liegt die Beweislast beim Versicherer. Er muß nachweisen, dass eine der ausgeschlossenen Gefahren für den Schaden verantwortlich ist. Nicht nur die Reparaturkosten, wie Ersatzteile oder Montage, sondern auch Nebenkosten, wie Gerüst-, Maurer- und Entsorgungskosten sind bis zu einem bestimmten Betrag inklusive. Auch der Ertragsausfall ist mitversichert. Üblicherweise wird ein Pauschalbetrag für jeden Tag gezahlt, an dem kein Strom eingespeist wird.
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